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| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma quantys gmbh, Altenstadt |
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| 1 |
Geltungsbereich |
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| 1.1 |
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma quantys erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Die Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware und damit verbundener Leistungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. |
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| 2 |
Preise |
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| 2.1 |
Die Preise der Firma quantys sind freibleibend. Preiserhöhungen gegenüber dem ursprünglichen Angebot werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Soweit der Kunde einer Preiserhöhung unverzüglich widerspricht, kann die Firma quantys wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder zum ursprünglich vereinbarten Preis liefern. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma quantys sind ausgeschlossen. |
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| 3 |
Angebote |
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| 3.1 |
Die Angebote der Firma quantys sind freibleibend und unverbindlich. |
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| 3.2 |
Muster, Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Abbildungen sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird. |
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| 3.3 |
Aufträge des Kunden gelten als zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma quantys verbindlich angenommen, wenn nicht innerhalb von acht Tagen nach Auftragseingang schriftlich die Ablehnung erklärt wurde. |
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| 4 |
Liefer- und Leistungszeit |
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| 4.1 |
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt. |
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| 4.2 |
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma quantys setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. |
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| 4.3 |
Soweit die Firma quantys infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die Zeit, die notwendig ist, um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wiederherzustellen, von ihrer Leistungspflicht entbunden. Soweit der Firma quantys Umstände bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informieren. |
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| 4.4 |
Die Firma quantys ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung. |
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| 4.5 |
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma quantys berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die Firma quantys berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma quantys macht in diesem Fall einen Schadensersatz in Höhe von 35% des Auftragwerts geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren, bzw. die Firma quantys einen höheren Schaden nachweist. |
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| 5 |
Gefahrübergang Die Gefahr einer nachträglich zufällig eintretenden Unmöglichkeit oder Verschlechterung des Leistungsgegenstands geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, oder zum Zwecke der Versendung das Lager der Firma quantys verlassen hat. Wird der Versand ohne Verschulden der Firma quantys unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. |
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| 6 |
Zahlungsbedingungen |
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| 6.1 |
Die Firma quantys ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Über die Art der Verrechnung wird die Firma quantys den Kunden informieren. |
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| 6.2 |
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma quantys über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck von einer Bank eingelöst wird. |
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| 6.3 |
Gerät der Kunde in Verzug, ist die Firma quantys dazu berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Firma quantys, einen darüber hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. |
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| 6.4 |
Werden der Firma quantys Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder stellt der Kunde Zahlungen an die Firma quantys ein, so ist die Firma quantys berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. |
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| 6.5 |
Eine Aufrechnung gegenüber der Firma quantys kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Firma quantys anerkannten Forderungen erfolgen. |
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| 6.6 |
Der Kunde trägt die Kosten des Geldverkehrs. Hierzu zählen insbesondere Diskont- und Einzugsspesen. Bei Akkreditiven und Inkassozahlungen trägt der Kunde alle im In- und Ausland anfallenden Kosten und Spesen. |
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| 7 |
Eigentumsvorbehalt |
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| 7.1 |
Die Firma quantys behält sich bis zur Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an den durch sie gelieferten Waren vor. Auf Verlangen des Kunden gibt die Firma quantys ihr zustehende Sicherheiten frei, soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. |
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| 7.2 |
Der Kunde ist verpflichtet, Eingriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter dem Hinweis auf die Rechte der Firma quantys abzuwehren und die Firma quantys über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
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| 7.3 |
Eine Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der gelieferten Ware durch den Kunden wird stets für die Firma quantys vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht der Firma quantys gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erwirbt die Firma quantys Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, hat der Kunde der Firma quantys anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. |
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| 8 |
Gewährleistung |
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| 8.1 |
Die Firma quantys gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind, und die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendigen Eigenschaften besitzen. Eine nur unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit der Waren bleibt bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen außer Betracht. |
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| 8.2 |
Die Gewährleistungsfrist für Waren der Firma quantys beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Kunden. |
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| 8.3 |
Der Kunde hat seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten nachzukommen. Er hat die Firma quantys unverzüglich und schriftlich über Mängel an den übergebenen Waren zu informieren. |
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| 8.4 |
Hat der Kunde einen Fehler innerhalb der Gewährleistungsfrist formgerecht mitgeteilt, wird die Firma quantys diesen Fehler innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Eine Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit die Nachbesserung nicht fehlschlägt. |
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| 8.5 |
Die Firma quantys übernimmt keinerlei Gewähr für Waren, die durch den Kunden verändert oder bearbeitet, bzw. nicht fachgerecht gelagert worden sind. |
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| 9 |
Haftung |
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| 9.1 |
Die Haftung der Firma quantys ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem der Kunde bei Abschluss des diesen Bedingungen zugrundeliegenden Vertrags aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Für nicht vereinbarte Rücksendungen wird keine Haftung übernommen. |
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| 9.2 |
Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht für solche Schäden, die vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig durch der Firma quantys zurechenbare Handlungen verursacht worden sind. |
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| 9.3 |
Der Schadensersatzanspruch bei Verzug oder Unmöglichkeit ist ausgeschlossen, soweit hierdurch nicht eine der wesentlichen Pflichten des Vertrags verletzt wird. |
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| 10 |
Widerrufsrecht |
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| 10.1 |
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch
Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellung durch Unternehmen). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer Widerrufsbelehrung in textform. |
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| 10.2 |
Kosten der Rücksendung. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis die Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht bezahlt haben. |
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| 11 |
Schlussbestimmungen |
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| 11.1 |
Leistungsempfänger, die keine Unternehmer sind oder eine Leistung für ihren nichtunternehmerischen Bereich erhalten, sind verpflichtet, die Rechnung 2 Jahre aufzubewahren. |
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| 11.2 |
Änderungen und Ergänzungen der die Vertragsparteien verbindenden Verträge sowie der Anlage zu diesen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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| 11.3 |
Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus den sie verbindenden Verträgen und Vereinbarungen die Anwendung deutschen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. |
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| 11.4 |
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die sich aus den Verträgen ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Ulm. |
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| 11.5 |
Die sich aus den beiderseitigen Geschäftsbeziehungen ergebenden Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung geltend zu machen. |
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| 11.6 |
Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vertragspartners. |
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| 11.7 |
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder sollten die Parteien feststellen, dass in dem Vertrag eine Lücke ist, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. quantys gmbh - Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand März 2006 |
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